Wir sind Direkt-Reiseveranstalter. Neue Kunden buchen Reisen immer mit ihrem Aktions-Code. Sie haben einen Aktions- Code erhalten ? Sie bekommen alles Wichtige per E-Mail oder auf dem Postweg gesandt.

Reisebuchungen sind über diese Internetseite,  telefonisch, schriftlich mit gültigem Gutschein oder Anmeldekarte mit Aktions-Code möglich.

Auf Grund von geänderten Informationspflichten im Reiserecht bitten wir Sie, lesen Sie vor schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme die AGB, die Datenschutzerklärung und den nächstfolgenden Punkt “Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB” sorgfältig durch. Rufen Sie uns bei allen Fragen dazu einfach an.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseveranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Der Reiseveranstalter hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 56189 Wiesbaden abgeschlossen.

 

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags (Artikel 250 § 3 EGBGB).

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Reiseveranstalter verzichtet auf eine Preiserhöhung. Andernfalls würde beim Recht der Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter dem Reisenden das Recht auf Prüfung der Preissenkung zustehen.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Allerdings kann der Reiseveranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die erforderliche Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn und ausschließlich durch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsland ausgesprochen wurde. Eine Reisewarnung besteht so lange, wie sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden ist. Findet man dazu keinen Hinweis auf der Website des Auswärtigen Amts, so besteht auch kein Grund für eine Reisewarnung. 

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Dem Reiseveranstalter ist über Mißstände sofort zu informieren, damit der Reiseveranstalter die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es nach seiner Kenntnisnahme versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. 

Die Richtlinie (EU) 2015/2302, in Form des nationalen Rechts, können Sie über die Internetseite aufrufen:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

Mit unserer Reiseausschreibung, unseren allgemeinen Informationen und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages, und zwar:

Bestimmungsort(e) und Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort / Reiseroute

Transportmittel

Reisedatum und ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise 

Unterkunft (Art der Hauptunterkunft, Lage und Merkmale)

Mahlzeiten

Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind

die Sprache der zu erbringenden Leistungen ist deutsch

Name und Kontaktdaten des Reiseveranstalters

Reisepreis und sonstige Kosten, für die der Reisende ggfs. aufkommen muss

Zahlungsmodalitäten

Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise und spätester Zeitpunkt einer möglichen Absage durch den Reiseveranstalter

Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes

Stornobedingungen für den Reisenden

Wie empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung  (seit 23.02.2018 gesetzlich vorgeschrieben) und senden Ihnen hierfür gerne Unterlagen.

Auf dem Gutschein, in den schriftlichen Unterlagen die Sie erhalten haben, unter dem Stichwort CODE oder AKTION.

Unsere Reisen sind für Kinder unter 18 Jahren im Allgemeinen nicht geeignet. Seit 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland (auch innerhalb der EU) über ein eigenes Reisedokument verfügen. Als Reisedokumente für Kinder werden Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise anerkannt. Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist auf unseren Reisen ausgeschlossen. 

Bitte unbedingt beachten!
Das klassische Rückhaltesystem im Fernreisebus ist der Zweipunktgurt der nicht für die Befestigung von Babyschalen oder Kindersitzen geeignet ist.

Aus Rücksicht auf mitreisende Gäste, ist die Mitnahme von Tieren auf unseren Reisen generell nicht gestattet.

Wir werden Sie kurzfristig darüber informieren. Sie erhalten dann einen oder mehrere Ersatztermine zur Wahl.

Bei unseren Busreisen werden alle Abholstellen circa 4 Wochen vor Beginn der Reise ganz individuell auf Sie geplant. Weit über 1000 feste Zustiegsstellen garantieren einen bequemen Zustieg, meist sogar direkt in Ihrem Wohnort. In Einzelfällen, aus logistischen Gründen kann im Interesse aller Mitreisenden die Haltestelle auch weiter als 40 km entfernt sein. 

Nach dem Sie uns den Gutschein mit gültigem Aktions Code, ausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten, Ihren Wunsch-Reisetermin angekreuzt und unterschrieben zukommen lassen haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Reise oder eine Bestätigung zu einer Optionsbuchung.

Wir bieten Ihnen die Zahlung auf Rechnung, EC oder Kreditkarte an. 

Erheben wir bei bestimmten Vorteilsreisen, zum Beispiel bei Reiseterminen ohne Zuschlagszahlung eine Service oder auch Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,-€ pro Person, so ist diese bei Nichtreiseantritt oder Stornierung durch den Kunden nicht Erstattungsfähig. Bitte lesen Sie die erhaltenden Unterlagen dazu gründlich durch.

Im Allgemeinen ist nach Erhalt der Reisebestätigung, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung erfolgt je nach Reise im Allgemeinen 28 Tage vor Reisebeginn.

10 -14 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie ihre Reiseunterlagen bestehend aus einer Vorabinformation, Notrufnummer, Fahrausweis und Hotelvoucher.

Das ist unter bestimmten Umständen nur gegen Gebühr, telefonisch und auch schriftlich möglich. 

Es handelt sich bei den Vorteils-Reisen grundsätzlich um reine Pauschalreiseangebote.

Bei den Vorteils-Reisen, sind für unsere Kunden, einzelne speziell auf einander abgestimmte Leistungen, in einem günstigen Paket zusammengefaßt.

Als Kunde sich einzelne Leistungen zu “entnehmen” ist unter anderen aus organisatorischen wie auch aus reiserechtlichen Gründen bei den Vorteils-Reisen nicht möglich.

Unter dem Menüpunkt “Service & Kontakt” finden Sie alle Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen. Am schnellsten geht es immer mit einem persönlichen Anruf bei unserem Service-Mitarbeitern unter der Rufnummer 04431 – 748 9940. Sie erreichen uns von Montag-Donnerstag von 9:00–18:00 Uhr und Freitag von 9:00-16:00 Uhr.

Die Inanspruchnahme von Vorteilsreisen mit Aktions-Code, ist grundsätzlich nur einmalig pro Reiseziel möglich. Ein anderes Reiseziel kann vom Veranstalter angeboten werden. Dies gilt auch bei mehrfacher Ansprache über verschiedene Versender. Das Mindestalter zur Teilnahme ist 18 Jahre. Diese Reise ist nicht geeignet für Personen mit stark eingeschränkter Mobilität. Diese Bedingungen erkennt jeder an. Mitarbeiter des Veranstalters sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wenn im Reiseflyer nicht namentlich genannt, können wir Ihnen Ihr persönliches Urlaubsquartier (Hotel) nicht namentlich benennen. Im Flyer Ihrer gebuchten Reise ist aber die Urlaubsregion und der Unterkunftsstandard (Hotel, Pension etc.) festgeschrieben, den wir Ihnen selbstverständlich garantieren. Die genaue Unterkunftszuweisung auf die verschiedenen Häuser erfolgt vor Ort. Wir bitten Sie um Verständnis, dass diese Ihrerseits nicht beeinflussbar ist.

Dieser Gutschein in Höhe von 50,- € kann auf alle Neubuchungen im Jahr 2025 angerechnet werden. Auf bereits bestehende Buchungen kann er nicht angerechnet werden.

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